Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von REEVVA
Fassung 1.0 vom 25. Oktober 2026
REEVVA, Inhaber David Guist, Mistralstraße 20, 85716 Unterschleißheim, Deutschland (im Folgenden „REEVVA“)
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Kunden
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen REEVVA und seinen Kunden über die Bereitstellung der Geschäftssoftware REEVVA HQ als eigener Hub des Kunden (Teil B), über Websites (Teil C) und über Beratung, Gestaltung, Einrichtung und Termine vor Ort (Teil D). Teil A gilt für alle Verträge, die Teile B bis D für die jeweilige Leistung.
(2) REEVVA schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, dass er den Vertrag für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließt.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn REEVVA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet.
(4) Bei Widersprüchen gilt in dieser Reihenfolge: das Angebot mit seiner Leistungsbeschreibung und die Auftragsbestätigung, die Teile B bis D, dann Teil A. In Fragen des Datenschutzes geht der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (§ 7 Abs. 2, „AVV“) allen anderen Vereinbarungen vor, auch diesen AGB; für die Haftung gilt § 8 Abs. 4.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Ein Angebot von REEVVA ist bis zu dem Datum verbindlich, das es nennt (in der Regel 30 Tage nach dem Angebotsdatum).
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot bis zu diesem Datum annimmt: durch Unterschrift, in Textform (etwa per E-Mail) oder über den Annahme-Link, den REEVVA mit dem Angebot versendet. REEVVA bestätigt den Vertrag mit einer Auftragsbestätigung.
(3) Nimmt der Kunde verspätet oder mit Änderungen an, kommt der Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung von REEVVA zustande.
(4) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 3 Leistungen und Mitwirkung
(1) Was REEVVA leistet, ergibt sich aus dem Angebot und diesen AGB.
(2) REEVVA darf Dritte als Subunternehmer einsetzen. Verarbeiten sie personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt der AVV (Unterauftragsverarbeiter).
(3) Der Kunde stellt rechtzeitig bereit, was REEVVA für die Leistung braucht: Inhalte, Zugänge, Auskünfte, Entscheidungen und eine Ansprechperson. Fehlt eine Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; dadurch entstehenden Mehraufwand kann REEVVA nach den im Angebot genannten Sätzen berechnen.
(4) Dienste anderer Anbieter, die der Kunde für sich nutzt (etwa E-Mail-Postfächer, Office-Software, Domains, Bankzugänge, Lizenzen von Herstellern), bestellt der Kunde in eigenem Namen und bezahlt sie direkt an den Anbieter, auch wenn REEVVA sie für ihn einrichtet. Für diese Dienste gelten die Bedingungen ihrer Anbieter.
(5) Der Kunde stellt keine rechtswidrigen Inhalte in seinen Hub oder auf seine Website. Erhält REEVVA einen hinreichend begründeten Hinweis auf rechtswidrige Inhalte auf einer Website, die REEVVA für den Kunden betreibt (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“), kann REEVVA den betroffenen Inhalt sperren und teilt dem Kunden die Gründe in Textform mit (Art. 17 DSA). Hinweise nimmt REEVVA unter hello@reevva.com entgegen. Ein Zahlungsrückstand ist kein Grund für eine Sperre.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
(2) Einmalige Leistungen berechnet REEVVA nach ihrer Erbringung, Werkleistungen nach ihrer Abnahme, soweit das Angebot keine Abschläge vorsieht. Laufende Entgelte („Abonnement“) berechnet REEVVA jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr), beginnend mit dem im Angebot genannten Tag, bei einem Hub mit dem Tag seiner Einrichtung (§ 12 Abs. 1).
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit die Rechnung keine andere Frist nennt. REEVVA stellt Rechnungen elektronisch aus (E-Rechnung) und sendet sie per E-Mail.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht hat er nur aus demselben Vertragsverhältnis.
(5) REEVVA kann die laufenden Entgelte zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern, frühestens 12 Monate nach Beginn des Abonnements. REEVVA kündigt eine Änderung mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Bei einer Erhöhung kann der Kunde das Abonnement zu dem Tag kündigen, an dem sie wirksam wird; darauf weist REEVVA in der Ankündigung hin.
(6) Ändern die Parteien die gebuchten Module (§ 2 Abs. 4), schaltet REEVVA hinzugebuchte Module frei, sobald die Änderung vereinbart ist; das geänderte Entgelt gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet oder erstattet REEVVA nichts anteilig. Abbestellte Module bleiben bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums freigeschaltet.
§ 5 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die sie bei der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag, auch nach seinem Ende. Das gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, oder die sie offenlegen muss (etwa gegenüber Behörden oder Gerichten).
(2) REEVVA nennt den Kunden als Referenz nur mit dessen Zustimmung in Textform.
§ 6 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Welche Rechte der Kunde an Arbeitsergebnissen erhält, regeln die Teile B bis D. Die ausschließlichen Rechte nach §§ 18 und 21 erhält der Kunde mit der vollständigen Zahlung des jeweiligen Entgelts; bis dahin hat er ein einfaches Recht, die Ergebnisse vertragsgemäß zu nutzen. § 13 bleibt unberührt.
(2) Schriften, Bilder, Videos und andere Werke Dritter, die REEVVA einsetzt, darf der Kunde nach den Bedingungen ihrer Lizenzen nutzen; REEVVA nennt sie ihm.
§ 7 Datenschutz
(1) Wie REEVVA selbst personenbezogene Daten verarbeitet (etwa die der Ansprechpersonen des Kunden), steht in der Datenschutzerklärung unter https://hub.reevva.com/datenschutz.
(2) Verarbeitet REEVVA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (insbesondere in seinem Hub und auf seiner Website), schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV), für einen Hub den AVV für REEVVA-HQ-Hubs, für eine Website einen eigenen. Er ist Bestandteil des Vertrags.
§ 8 Haftung
(1) REEVVA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet REEVVA nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung von REEVVA außerdem auf die Entgelte begrenzt, die nach dem betroffenen Vertrag für die 12 Monate vor dem schädigenden Ereignis geschuldet waren, bei einmaligen Leistungen auf deren vereinbarte Vergütung.
(4) Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO und der Ausgleich zwischen den Parteien nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO bleiben unberührt. Diese Haftungsregelung gilt nach Teil B § 8 Abs. 6 AVV auch für den AVV; dessen Absätze 1 und 5 bleiben unberührt.
(5) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab der Abnahme oder, wo es keine Abnahme gibt, ab der Leistung; das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(6) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 9 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle durch Ereignisse, die sie nicht zu vertreten hat und mit zumutbarem Aufwand nicht abwenden kann (etwa Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Störungen des Internets oder der Stromversorgung). Die Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses und eine angemessene Anlaufzeit danach. Zahlungspflichten für erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
§ 10 Änderungen dieser AGB
(1) REEVVA kann diese AGB für laufende Verträge ändern, wenn sich Gesetze, Rechtsprechung oder REEVVA HQ ändern und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Entgelt nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. REEVVA teilt die Änderung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, mit den geänderten Bestimmungen.
(2) Der Kunde kann der Änderung bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB weiter; REEVVA kann den Vertrag dann mit der Frist des § 15 Abs. 3 kündigen. Widerspricht er nicht, gilt die Änderung als angenommen; darauf weist REEVVA in der Mitteilung hin.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist auch REEVVA Kaufmann, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
(3) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B – REEVVA HQ: der eigene Hub des Kunden
§ 12 Leistung
(1) REEVVA stellt dem Kunden die Geschäftssoftware REEVVA HQ als eigenen Hub bereit: auf einem nur für ihn betriebenen Server in einem Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH in der Europäischen Union, unter der Adresse und mit den Modulen, die das Angebot nennt. REEVVA richtet den Hub ein; das Abonnement beginnt mit dem Tag der Einrichtung.
(2) REEVVA hält den Hub aktuell. Er installiert freigegebene neue Versionen von REEVVA HQ in der Regel nachts zwischen 2 und 5 Uhr selbst, dringende Sicherheitsupdates auch sofort; Sicherheitsupdates des Betriebssystems laufen täglich, ein dafür nötiger Neustart nur um 4 Uhr. REEVVA entwickelt REEVVA HQ weiter und darf Funktionen aus triftigem Grund (etwa Sicherheit, eine Rechtsänderung oder die technische Weiterentwicklung) ändern oder ersetzen, wenn der vertragsgemäße Gebrauch für den Kunden dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Entfällt ein gebuchtes Modul, erstattet REEVVA dessen Entgelt anteilig.
(3) Der Hub sichert seine Daten täglich verschlüsselt auf seinem Server (der Kunde wählt, wie viele Tage er sie aufbewahrt: 7, 14, 30 oder 90) und auf einem getrennten Speicher in Helsinki (Finnland). Einzelheiten stehen im AVV (Anhänge II und III).
(4) Der Hub ist im Jahresmittel zu 98 % erreichbar. Nicht mitgerechnet werden die Zeiten nach Absatz 2, vorher angekündigte Wartungen und Störungen, die REEVVA nicht zu vertreten hat (§ 9). Jeder Hub läuft auf einem Server ohne Ausweichsystem; fällt der Server aus, stellt REEVVA den Hub aus der letzten Sicherung wieder her. Was seit dieser Sicherung eingegeben wurde (höchstens die Daten eines Tages), kann dabei verloren gehen.
(5) Support gibt REEVVA per E-Mail an support@reevva.com und telefonisch als Beratung, werktags (Montag bis Freitag außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern) zu den üblichen Geschäftszeiten. Für den Support meldet sich REEVVA nicht im Hub an (Teil B § 2 Abs. 5 AVV). Feste Antwortzeiten gelten nur, wenn das Angebot sie nennt.
(6) Nicht enthalten, soweit das Angebot sie nicht nennt: die Übernahme von Daten aus anderer Software, Schulungen und die Einrichtung von Diensten anderer Anbieter (§ 3 Abs. 4).
§ 13 Nutzungsrechte und Daten
(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Abonnements das einfache, nicht übertragbare Recht, REEVVA HQ im gebuchten Umfang für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Er darf seinen Beschäftigten und anderen Personen, die für ihn arbeiten, im Hub Zugänge geben. Er darf den Hub Dritten nicht zur Nutzung für deren eigene Zwecke überlassen.
(2) Den Quellcode und den Zugang zum Server erhält der Kunde nicht. Seine Rechte nach §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
(3) Der Hub erhält seinen Lizenzumfang (die gebuchten Module) von REEVVA über eine verschlüsselte Verbindung, über die er sich alle 2 Minuten meldet; der Kunde lässt diese Verbindung zu. Einzelheiten stehen im AVV (Anhang II).
(4) Die Daten im Hub gehören dem Kunden. REEVVA verarbeitet sie nur nach dem AVV. Der Kunde kann sie jederzeit vollständig exportieren (Einstellungen → Daten & Backups → Alles exportieren); ist der Hub dafür zu groß, erhält er seine Daten als verschlüsselte Datensicherung mit dem Datenschlüssel (Teil B § 7 AVV).
§ 14 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten und zweite Faktoren geheim, gibt Zugänge nur Berechtigten und entzieht sie, wenn deren Berechtigung endet. Einen Verdacht auf Missbrauch teilt er REEVVA unverzüglich mit.
(2) Der Kunde ist für die Inhalte im Hub verantwortlich, für den Datenschutz gegenüber seinen eigenen Kunden und Beschäftigten als Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und für seine Rechnungen, seine Buchführung, seine Steuern und deren Aufbewahrung (§ 147 AO, § 14b UStG). REEVVA HQ ist ein Werkzeug dafür; REEVVA berät nicht in Steuer- oder Rechtsfragen. Eine Beschreibung der Software für die Verfahrensdokumentation des Kunden (GoBD) stellt REEVVA auf Anfrage bereit.
(3) Der Kunde prüft, was der Hub für ihn erstellt (etwa Rechnungen, E-Rechnungen und Auswertungen), bevor er es verwendet.
(4) Impressum und Datenschutzerklärung für die Anmeldeseite seines Hubs hinterlegt der Kunde selbst (Einstellungen → Datenschutz); solange er kein eigenes Impressum hinterlegt, verlinkt die Anmeldeseite das Impressum von REEVVA als Anbieter der Plattform.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Es verlängert sich jeweils um den vereinbarten Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr), solange es nicht gekündigt ist. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
(2) Der Kunde kann jederzeit kündigen, wirksam zum Ende des laufenden, bereits berechneten Abrechnungszeitraums: im Hub (Einstellungen → Lizenz → Abonnement kündigen) oder in Textform an hello@reevva.com. Bis zu diesem Ende kann er die Kündigung im Hub zurücknehmen („Behalten“). Im Voraus gezahlte Entgelte erstattet REEVVA nicht anteilig, außer nach Teil B § 4 Abs. 4 AVV und bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, den REEVVA zu vertreten hat.
(3) REEVVA kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Endet das Abonnement dadurch vor dem Ende eines bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet REEVVA den Rest anteilig.
(4) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für REEVVA ist insbesondere, dass der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Entgelten (bei jährlicher Zahlung einem Sechstel des Jahresentgelts) in Verzug ist und auch innerhalb von 14 Tagen nach einer Mahnung in Textform, die auf die Kündigung hinweist, nicht zahlt.
(5) Ein Zahlungsrückstand allein führt nicht dazu, dass REEVVA den Hub abschaltet oder löscht. Kündigt REEVVA nach Absatz 4, gilt § 16: Der Kunde behält 30 Tage, um seine Daten zu exportieren.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform, soweit sie nicht im Hub erklärt werden.
§ 16 Ende des Abonnements: Export und Löschung
(1) Ab dem Tag nach dem Ende des Abonnements ist der Hub nur noch lesbar: Der Kunde kann alles ansehen und exportieren, aber nichts mehr ändern.
(2) Ab diesem Tag hat der Kunde 30 Tage Zeit, seine Daten mit „Alles exportieren“ zu sichern, insbesondere die Unterlagen, die er aufbewahren muss. REEVVA erinnert ihn daran in Textform zum Ende und 14 und 3 Tage vor dem Ablauf der Frist.
(3) Nach dem Ablauf der Frist oder auf seine Weisung löscht REEVVA den Hub mit allen Daten und bestätigt die Löschung; gelöscht ist gelöscht. Einzelheiten, Fristen und Ausnahmen regelt Teil B § 7 AVV; er geht diesem Paragraphen vor.
(4) Innerhalb der Frist kann der Kunde den Hub mit einem neuen Auftrag wieder aufnehmen, solange er die Löschung nicht veranlasst hat (Teil B § 7 Abs. 4 AVV).
Teil C – Websites (REEVVA Design)
§ 17 Erstellung und Abnahme
(1) REEVVA erstellt die Website nach dem Angebot. Während der Arbeit sieht der Kunde sie unter einer privaten Vorschau-Adresse auf seinen eigenen Geräten. Das Angebot nennt, wie viele Korrekturschleifen enthalten sind; weitere Änderungswünsche berechnet REEVVA nach Aufwand.
(2) Ist die Website fertig, teilt REEVVA dies dem Kunden mit, und der Kunde nimmt eine benannte Fassung in Textform ab. Er darf die Abnahme nur wegen wesentlicher Mängel verweigern. Nennt er innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung keinen Mangel, gilt die Website als abgenommen; darauf weist REEVVA in der Mitteilung hin. Mit der Abnahme wird das Entgelt für die Erstellung fällig, die Website geht unter der Domain des Kunden online, und das monatliche Entgelt (§ 19) beginnt.
(3) Texte, Bilder und andere Inhalte, die der Kunde liefert, verantwortet der Kunde; er stellt sicher, dass er sie nutzen darf, und stellt REEVVA von Ansprüchen Dritter wegen dieser Inhalte frei. Als Betreiber der Website verantwortet er ihr Impressum und ihre Datenschutzerklärung; REEVVA kann Vorlagen dafür einbinden, berät aber nicht rechtlich.
§ 18 Rechte an der Website
(1) Mit der vollständigen Zahlung des Entgelts für die Erstellung erhält der Kunde an dem Design und dem Code, die REEVVA für ihn erstellt hat, das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie zu nutzen, zu bearbeiten und durch Dritte bearbeiten und betreiben zu lassen.
(2) An der Vorlage, den Bausteinen und der Serverkonfiguration von REEVVA, die in der Website stecken, erhält er ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Recht, sie für diese Website zu nutzen und zu bearbeiten, auch nach dem Ende des Betriebs durch REEVVA. REEVVA darf sie weiter für andere Websites verwenden.
(3) Die Domain registriert der Kunde in seinem eigenen Namen, oder REEVVA registriert sie für ihn auf seinen Namen; REEVVA verwaltet ihre Einträge für den Betrieb.
§ 19 Betrieb gegen monatliches Entgelt
(1) Das monatliche Entgelt umfasst den Betrieb der Website auf Servern von REEVVA in der Europäischen Union mit verschlüsseltem Zugang (SSL), Sicherungen, Sicherheitsupdates und Überwachung, die Änderungen, die der Kunde selbst im Editor der Website vornimmt, kleine Änderungen durch REEVVA bis zu dem im Angebot genannten Umfang und Support per E-Mail. Neue Seiten und Funktionen bietet REEVVA gesondert an.
(2) Kostenpflichtige Dienste, die die Website nutzt (etwa eine Schnittstelle für einen Chat), laufen über ein Konto von REEVVA; ihre Kosten sind im Entgelt enthalten oder werden nach dem Angebot weiterberechnet.
(3) Für Laufzeit und Kündigung gilt § 15 Abs. 1 bis 4 und 6 entsprechend.
(4) Zum Ende des Betriebs übergibt REEVVA dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende ein Paket mit Code, Inhalten, Datenbank und der Liste der für die Website genutzten Konten und Lizenzen, damit er sie anderswo betreiben kann. Danach löscht REEVVA die Website und ihre Daten und bestätigt dies.
Teil D – Beratung, Gestaltung, Einrichtung, Termine vor Ort
§ 20 Beratung und Einrichtung
(1) Beratung und Einrichtung (etwa von E-Mail, Hosting oder Finanzsoftware) erbringt REEVVA als Dienstleistung; einen bestimmten Erfolg schuldet REEVVA nur, wenn das Angebot ihn ausdrücklich nennt.
(2) Termine vor Ort berechnet REEVVA nach dem Tagessatz im Angebot. Reise- und Übernachtungskosten berechnet REEVVA nur, wenn das Angebot sie nennt.
§ 21 Gestaltung
(1) Gestaltungsleistungen (etwa Logo und Markenauftritt) erstellt REEVVA mit den Entwürfen und Korrekturschleifen, die das Angebot nennt. Für die Abnahme gilt § 17 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 entsprechend; mit ihr wird das Entgelt fällig.
(2) Mit der vollständigen Zahlung erhält der Kunde an der abgenommenen Gestaltung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie zu nutzen und zu bearbeiten, auch als Marke. Nicht gewählte Entwürfe bleiben bei REEVVA.
(3) Ob eine Gestaltung als Marke eingetragen werden kann oder Rechte Dritter verletzt, prüft REEVVA nicht, soweit das Angebot keine Recherche nennt.